Allgemeinde Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der Contrastart GmbH und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
  • Auch gelten die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn die Contrastart GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  • Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Contrastart GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Angebote und Vertragsabschluss

  • Alle Angaben in von uns unterbreitete Angebote sowie herausgegebenen Drucksachen oder Medien jeglicher Art sind unverbindlich und freibleibend. Lediglich an speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Lieferant bei entsprechender schriftlicher Zusage für den in der Zusage genannten Zeitraum gebunden.
  • Der Auftraggeber bestellt die Ware verbindlich, indem er nach besprochenen Wünschen und Abmachungen, ein Angebot in Form einer Offerte oder einer mündlichen Angabe mündlich oder schriftlich bestätigt. Das Bestätigen einer Offerte ist die verbindliche Erklärung des Auftraggebers zum Erwerb der Ware oder Dienstleistung.
  • Nach Bestellung durch den Auftraggeber bestätigt die Contrastart GmbH nach Wunsch den Eingang der Bestellung und sendet diese Auftragsbestätigung per E-Mail dem Auftraggeber zu.
  • Die Contrastart GmbH fertigt sodann einen Entwurf mit den Angaben des Auftraggebers und sendet ihm diesen zu.
  • Alle Angebote der Contrastart GmbH sind frei bleibend; sie binden die Contrastart GmbH nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Vergütung

  • Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Contrastart GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

  • Der Auftraggeber kann den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten per Rechnung begleichen.
  • Die Vergütung ist bei Ablieferung oder Versendung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Contrastart GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
  • Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch und künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
  • Bei Zahlungsverzug kann die Contrastart GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 % verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Lieferung

  • Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber bei der Bestellung angegebene Lieferadresse.
  • Sollten die Waren in der gewünschten Form nicht lieferbar sein, wird der Auftraggeber telefonisch oder per E-Mail darüber informiert.
  • Die Contrastart GmbH kann vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurücktreten, wenn die Lieferung der bestellten Ware ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist. Der Auftraggeber wird von der Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert.
  • Kann die Ware binnen fristgemäss angekündigtem Versand aufgrund ihrer Grösse oder nicht vorhandener Empfangsmöglichkeiten beim Auftraggeber nicht zugestellt werden oder hat der Auftraggeber eine falsche Adresse zur Lieferung angegeben, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
  • Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 % der Menge der bestellten Artikel muss aus technischen Gründen vorbehalten bleiben.

Sonderleistungen, Spesen, Versand, Support

  • Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
  • Die Contrastart GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Contrastart GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
  • Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  • Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  • Soll die Ware versendet werden, so trägt der Auftraggeber die Versandkosten.
  • Supportleistungen und Beratungen werden grundsätzlich nach Aufwand verrechnet. Die Ausnahme bilden Fehlerbehebung im Rahmen einer Garantieleistung, sofern keine Fremdeinflüsse vorliegen.

Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind geistiges Eigentum der Contrastart GmbH.
  • Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Contrastart GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
  • Die Contrastart GmbH räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorgängigen Vereinbarung.
  • Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung, inkl. der Vergütung für Sonderleistungen, Spesen, auf den Auftraggeber über.
  • Die Contrastart GmbH ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen.
  • Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet.

Eigentum an Entwürfen und Daten

  • An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
  • Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von der Contrastart GmbH. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Ist nichts vereinbart, werden für die Herausgabe der Daten die Agenturaufwendungen zu 100 % verrechnet.
  • Hat die Contrastart GmbH dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder weiter eingesetzt werden.
  • Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch die Contrastart GmbH für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder die Contrastart GmbH ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit trifft.
  • Bei erstellten Daten aller Art durch die Contrastart GmbH erfolgt eine Archivierung der Endprodukt Daten bis maximal zwei Jahre. Bei einem vorzeitigen Verlust der Daten durch die Contrastart GmbH wird in keinem Fall gehaftet. Eine Archivierung von angelieferten oder originalen Daten aller Art durch die Contrastart GmbH erfolgt auf freiwilliger Basis. Risiken einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken bleiben vorbehalten. Es ist Sache des Auftraggebers für die Datensicherheit und Archivierung der fertig umgesetzten Dateien zu sorgen.

Eigentum an den gelieferten Waren

  • Die Contrastart GmbH bleibt Eigentümerin der in Auftrag gegebenen und gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  • Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber, die gelieferten Waren mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Er verpflichtet sich des Weiteren, die Waren auf eigene Kosten gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Wasser bis zum Neuwert zu versichern.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten oder Zahlungsverzugs des Auftraggebers, hat die Contrastart GmbH das Recht, die gelieferten Waren zurückzuverlangen. Befindet sich die Ware bei einem Dritten, kann die Contrastart GmbH die Abtretung des Herausgabeanspruchs durch den Auftraggeber verlangen. Alle durch die Rückgabe verursachten Kosten trägt der Auftraggeber. In der Zurücknahme oder Verpfändung der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Datenschutz bei Online-Bestellung

  • Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) werden nur von der Contrastart GmbH verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, wie dies zur Ausführung des Auftrages durch daran beteiligte Firmen oder für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke notwendig ist.
  • Eine Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Datenschutz.
  • Bei einer Bestellung werden die personenbezogenen Daten an die Contrastart GmbH übermittelt und nur für die Zwecke der Bestellung und Ausführung des Auftrags verwendet.
  • Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft zu seinen gespeicherten Daten zu verlangen und zu erhalten. Er kann seine Einwilligung in die Speicherung der Daten jederzeit widerrufen.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, nach Ablauf der entsprechenden steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften sowie nachdem der Auftrag ausgeführt und die vereinbarte Vergütung an die Contrastart GmbH entrichtet wurde.

Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

  • Die Produktionsüberwachung durch die Contrastart GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Contrastart GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
  • Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Contrastart GmbH 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die Contrastart GmbH ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

Gewährleistung

  • Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Contrastart GmbH geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach Ablauf der Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

Haftung

  • Die Contrastart GmbH haftet für entstandene Schäden z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Contrastart GmbH gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Contrastart GmbH tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
  • Die Contrastart GmbH tritt hiermit sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche an den Auftraggeber ab, die aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung resultieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ansprüche gegen den Subunternehmer durchzusetzen, bevor er die Contrastart GmbH in Anspruch nimmt.
  • Vor Ausführung der Vervielfältigung wird dem Auftraggeber ein gut zur Ausführung vorgelegt. Wird dieses schriftlich oder mündlich für gut geheissen, ist die Contrastart GmbH nicht haftbar bei fehlerhafter Produktion gemäss gut zur Ausführung. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmässige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Ein gut zur Ausführung ist nicht Farbverbindlich und oftmals nur digital. Auf Wunsch und gegen Entgelt durch den Auftraggeber, kann vor der Produktion eine Mustererstellung verlangt werden die in Farbe, Form und Material dem Endprodukt am nächsten kommt.
  • Für vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von der Contrastart GmbH.
  • Die Contrastart GmbH übernimmt keine Haftung bei Störungen oder Ausfällen jeglicher angebotenen Dienste insbesondere von Dritten.

Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen

  • Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen und die Vergütung für bereits begonnene Arbeiten an die Contrastart GmbH zu entrichten.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Contrastart GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder den Endtermin entsprechend verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Contrastart GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Contrastart GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Vertragsauflösung

  • Eine Kündigung von Domains, Webdiensten oder sonstigen  zahlungspflichtigen Diensten muss 60 Tage vor dem Eingang der nächsten Rechnung schriftlich oder telefonisch eingereicht werden, ansonsten wird die Dienstleitung weiter in Rechnung gestellt.
  • Sollte der Auftraggeber von einem zugesagten Auftrag vorzeitig zurücktreten, werden die bis dahin getätigten Aufwände in Rechnung gestellt.

Schlussbestimmungen

  • Für alle Rechtsstreitigkeiten ist die Anwendung schweizer Rechts vereinbart.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt.
  • Der Erfüllungsort ist Burgdorf, der Gerichtsstand ist Bern.

Stand April 2022